Wirtschaftskammer Steiermark: Mitarbeiterförd...
Wirtschaftskammer Steiermark

Mitarbeiterförderung im Textilhandel

Das steirische Landesgremium plant in Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice Steiermark Förderangebote für Textilhändler.

Die Pandemie hat besonders den Textilhandel getroffen. Die steirische Standesvertretung hat nun ein Paket geschnürt, um die Branche zu unterstützen. Zentrale Maßnahme ist dabei die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.Zum einen können Betriebe diese Förderungen für ihr bestehendes Personal in Anspruch nehmen. So gibt es eine kostenlose Beratung durch den Consulter „Deloitte“. Mit der Impulsberatung unterstützt Deloitte bei der Bewältigung jener Herausforderungen, die durch die COVID-19 Pandemie ausgelöst wurden. An den bis zu elf Beratungstagen sollen maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden. Dabei werden Themen wie Arbeitsplatzsicherung bei Kapazitätsschwankungen, betriebliche Weiterbildung, Mitarbeiterpflege oder Recruiting erörtert. Ein weiteres Angebot ist die  Qualifizierungsförderung für Beschäftigte bzw. die Unterstützung von Mitarbeiter-Schulungen. Diese können bis zu 50% gefördert werden, ebenso 50 % der Gehaltskosten für alle Mitarbeiterinnen über 45 unabhängig vom Bildungsstand.
Sollten sich Unternehmen einer Region oder Branche zusammenfinden und einen gemeinsamen Schulungswunsch haben, unterstützt hier das AMS unter anderem mit Erhebung des Bedarfs, Ausschreibungen oder der Aufteilung der Kosten. Verbünde, die das Kernthema Digitalisierung (z.B. E-Commerce, Internet-Shopping…) haben, werden zusätzlich durch Förderungen der SFG (Steirische Wirtschaftsförderung) unterstützt.

Neue Chancen

Auch Betriebe, die neues Personal suchen, können von der Initiative profitieren. Wer etwa arbeitslose Personen über 50 oder Langzeitarbeitslose aufnimmt, hat Anspruch auf eine Beihilfe in Form eines Lohnzuschusses. Die Fördersätze sind in den steirischen Bezirken unterschiedlich und reichen von 50% der Lohn- und Lohnnebenkosten für drei Monate bis zu durchschnittlich 66 % für ein halbes Jahr. Der ehemalige Kombi-Lohn heißt jetzt Neustart-Bonus und kann von Personen beantragt werden, deren künftiges Gehalt geringer ist als das Arbeitslosengeld. Auch benachteiligte Jugendliche, Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil oder Personen über 18 Jahre mit Qualifikationsmängeln werden gefördert, wenn sie ein Lehrverhältnis aufnehmen.
Eine weitere Maßnahme ist die arbeitsplatznahe Qualifizierung. Sollte es für eine einzustellende Person Schulungsbedarf geben, kann diese Qualifizierung eingesetzt werden. Die Ausbildung muss zwischen 13 Wochen und maximal 24 Monate dauern und zu mindestens einem Drittel Theorie und zwei Dritteln praktischer Ausbildung im Betrieb bestehen. Die Personen sind während der Ausbildungszeit weiterhin beim AMS gemeldet und erhalten Arbeitslosengeld plus einen Qualifizierungsbonus. Das AMS entwickelt mit dem Unternehmen einen Ausbildungsplan und übernimmt die Kurskosten bis zu 8.000 Euro.

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