Testpflicht im Handel: Novelle noch nicht fer...
Testpflicht im Handel

Novelle noch nicht fertig, Frist verlängert

Die Begutachtungsfrist der Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz, die eine Testpflicht für Mitarbeiter im Kundenkontakt vorsieht, ist abgelaufen, doch gelten die bisherigen Maßnahmen verlängert bis 14. März. CASH hat nachgefragt, was bisher bekannt ist.

Die Bundesregierung plant in einer Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetzs eine Testpflicht für Arbeitende im Kundenkontakt, davon betroffen natürlich der Handel, ohne Alternative. Bisher galt die Möglichkeit, bei Vorweis eines negativen Antigentests einen Mund-Nasenschutz zu tragen, diese wurde nun bis 14. März verlängert. Aus dem Gesundheitsministerium konnte CASH in Erfahrung bringen: "Rund 60 der Stellungnahmen sind individuelle Rückmeldungen zu einzelnen Punkten, der überwiegende restliche Teil gleichlautende Einspruchsmeldungen. Wir werden die Stellungnahmen zu den geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes umfassend prüfen und begründete Änderungsvorschläge bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigen. Rechtzeitig vor dem Gesundheitsausschuss am 18. März werden wir die aktualisierte Version den Parlamentsfraktionen übermitteln."

Beim Handelsverband, der eine Stellungnahme übermittelte, heißt es dazu: "Wir sind immer noch der Meinung, dass es am besten wäre, wenn alles beim Alten belassen würde, diese Maßnahmen haben sich doch bewährt". (CASH berichtete.) Ein Auszug aus der übermittelten Stellungnahme, die CASH vorliegt: "Durch die Änderung könnte künftig auch die Vorlage eines negativen Testergebnisses von KundInnen des Non-Food-Handels per Verordnung angeordnet werden, obwohl dort die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei nur 13 Minuten liegt. Das würde zu gravierenden Umsatzeinbrüchen führen."

Die bisherige Regelung mit der Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und wöchentlichem Test hat sich im Handel in den letzten Wochen bestens bewährt und sollte daher beibehalten werden, so der Handelsverband. Die Handelsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen sind gut geschult, tragen (FFP2-)Masken und halten konsequent Abstand sowie alle Hygienevorschriften ein. Eine Ansteckungsgefahr ist unter diesen Voraussetzungen äußerst gering und evidenzbasiert sind noch keine Ansteckungen – selbst mit den neuen Varianten - in diesem Umfeld bekannt. Nun heißt es wieder warten, was noch kommt.



Dieser Text erschien zuerst auf www.cash.at.




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