Im Masken-Skandal rund um die Hygiene Austria läuft nun eine Klage. Das Gericht soll endgültig klarstellen, was als »Made in Austria« verkauft werden darf. Ein Überblick über die Rechtslage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Klage gegen die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführende Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria als »Made in Austria« vor. Das Handelsgericht Wien soll klären, ob zugekaufte Masken aus China als »Made in Austria« vertrieben werden dürfen. Hygiene Austria hatte die Maskenproduktion bekanntlich teilweise nach China ausgelagert, obwohl mit dem Slogan geworben wurde.
Denn nicht überall, wo Österreich draufsteht, ist auch 100 % Österreich drin. Die Herkunftsbezeichnung »Made in Austria« wird seit 2002 nur noch in der Werbung verwendet und impliziert, dass überwiegend österreichische Wertschöpfung gegeben ist. Über die Herkunft der Rohstoffe gibt sie keine Auskunft.
Das »Austria-Zeichen« ist eine markenrechtlich geschützte Wort-und Bildmarke, die sich im Eigentum der Wirtschaftskammer Österreich befindet. Die WKÖ hat ihren Mitgliedsunternehmen bzw. Freien Berufen, die im Interesse der österreichischen Wirtschaft im Ausland tätig sind, das ausschließliche Recht eingeräumt, diese Marke unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu verwenden.
Angesichts des steigenden heimischen Handelsbilanzdefizits war 1978 das »Austria-Zeichen« ins Leben gerufen worden. Ab 1979 wurde der Slogan »Ja zu A« beworben. Als sozialpartnerschaftliche »Vereinigung zur Förderung des Inlandsabsatzes österreichischer Produkte« bemühte sich »Made in Austria«, Qualität und Vorteile heimischer Produkte bei österreichischen Konsumenten bekannt zu machen und die Leistungsfähigkeit der heimischen Wirtschaft herauszustreichen. Das rot-weiß-rote »A«, das werbliche Symbol der Vereinigung, wurde zu einer der stärksten Marken Österreichs – mit zeitweise bis zu 97 % Markenbekanntheit.
Nach knapp einem Vierteljahrhundert wurde die Vereinigung der österreichischen Wirtschaft 2002 aufgelöst und das bekannte Markenzeichen verschwand von den Produkten und Verpackungen. Weiter für Produkte verwendet wird das Austria-Gütezeichen der Arge Qualitätsarbeit. Der Verein vermittelt auf Antrag des Erzeugers eine Produktprüfung etwa auf Güte, Normen und gesetzliche Vorschriften und verleiht nach bestandener Prüfung das Gütezeichen – eine goldene, kreisrunde Plakette. Ist die Plakette mit einem rot-weiß-roten A in der Mitte ausgestattet, heißt das, dass die Wertschöpfung des Produkts überwiegend in Österreich erfolgte.
Im Fall der Hygiene Austria geht der VKI nun von einer unrechtmäßigen Verwendung des Slogans »Made in Austria« aus, betont Thomas Hirmke, der Leiter des Rechtsbereichs im VKI. Eingebracht wurde deshalb eine Unterlassungsklage nach UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb).
In der Öffentlichkeit wurde von der Hygiene Austria, ein Joint Venture von Palmers und Lenzing, die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal sowie als Beitrag zur Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten hervorgehoben. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen, so der VKI. Es wurde also in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken tatsächlich um in Österreich gefertigte Produkte handeln würde. Tatsächlich wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.