EU-Lieferkettengesetz: Textilbranche bekommt ...
EU-Lieferkettengesetz

Textilbranche bekommt besonders strenge Regeln

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Textilfabrik in Äthiopien
Textilfabrik in Äthiopien

Unternehmen der Textilbranche mit mehr als 40 Mio. Euro Jahresumsatz sollen künftig für die Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten in der gesamten Wertschöpfungskette haften.

Große Firmen in der EU sollen für Kinder- oder Zwangsarbeit und Umweltverschmutzung ihrer internationalen Vorlieferanten verantwortlich gemacht werden. Das sieht ein am Mittwoch präsentierter Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-weit geltendes Lieferkettengesetz vor. Die geplante Richtlinie muss freilich noch weiter vom Europaparlament und den EU-Ländern verhandelt werden.

Unternehmen sollen künftig nicht nur bei sich selbst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Umweltstandards sorgen, sondern auch bei ihren Lieferanten. Es muss geprüft werden, woher die zugelieferten Waren kommen, wie sie produziert wurden und welche Auswirkungen sie auf Umwelt und Klima haben. Wird gegen Umweltstandards und Menschenrechte verstoßen, müssen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Tun sie das nicht, drohen Geldstrafen und Schadenersatzzahlungen. Die Unternehmen haften dabei nicht nur für ihre Tochterfirmen sondern für alle Unternehmen, die am Produktionsprozess beteiligt sind. Die genaue Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht – und so etwa auch die Festlegung der konkreten Strafhöhen – ist dabei Sache der Mitgliedsstaaten.

»Besonderes Risiko für Ausbeutung und Umweltzerstörung«

Betroffen wären laut dem vorliegenden Vorschlag Firmen, wenn sie weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften und mehr als 500 Mitarbeiter haben. Für Unternehmen, die in Sektoren arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung höher ist – hierzu gehören auch die Branchen Textilien, Leder und Schuhe –, gelten jedoch niedrigere Schwellwerte: Hier sind 250 Angestellte und 40 Millionen Euro Umsatz vorgesehen. Gelten soll das Lieferkettengesetz auch für Firmen aus Drittstaaten, wenn sie innerhalb der EU einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro erzielen.

Laut EU-Kommission wären damit laut derzeitigem Stand rund 13.000 EU-Firmen und 4.000 Firmen aus Drittstaaten betroffen. Es gibt aber auch andere Schätzungen: Der CDU-Politiker Markus Pieper sagt, dass allein 14.000 deutsche Unternehmen betroffen sein könnten.
„Für die Einhaltung von Umwelt- oder Sozialstandards zu sorgen, ist die ureigenste Aufgabe des jeweiligen Staates und nicht Aufgabe der österreichischen Wirtschaft.“
Rainer Trefelik, Handelsobmann in der WKÖ

WKO: Staat, nicht Wirtschaft sollte für Einhaltung der Regeln sorgen

Vonseiten der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer wurde moniert, für den einzelnen Händler sei oft nicht nachprüfbar, welche Umweltstandards bei der Erzeugung von Vorprodukten in Asien eingehalten wurden. »Auch dem Handel sind Umweltschutz und Einhaltung von Menschenrechten ein großes Anliegen. Wir werten es daher grundsätzlich positiv, dass die Europäischen Union für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette sorgen will. Allerdings versucht die EU dieses hehre Ziel mit völlig falschen Mitteln zu erreichen«, kritisiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel. »Dass der einzelne Händler in Österreich immer nachvollziehen können soll, unter welchen Bedingungen jeder Rohstoff gewonnen und jedes Vorprodukt hergestellt worden ist, das dann nach vielen Zwischenstationen irgendwann bei ihm selbst landet, ist in der Praxis eine Illusion. Und selbst wenn es in Ausnahmefällen gelingt, hätte der österreichische Händler kaum Einfluss auf die Umwelt- oder Sozialstandards in anderen Teilen der Welt. Für deren Einhaltung zu sorgen, ist vielmehr die ureigenste Aufgabe des jeweiligen Staates und nicht Aufgabe der österreichischen Wirtschaft.«

Das Lieferkettengesetz brächte für die heimischen Betriebe »unvorhersehbare Haftungsrisiken«, warnt Trefelik. Daran ändere auch wenig, dass der EU-Vorschlag bis dato nur für Unternehmen ab 500 bzw. bei hohem Risiko ab 250 Mitarbeiter gelten soll. »Wenn man einmal mit solchen Regelungen beginnt, dann geht das bald weiter und trifft in absehbarer Zukunft auch Klein- und Mittelbetriebe«, fürchtet Trefelik.

Der Handelsobmann tritt daher für ein EU-weites Lieferkettengesetz nach dem Vorbild von Deutschland ein, wo die Unternehmen ausschließlich für das Verhalten des unmittelbaren Lieferanten haften. »Das ist die Firma, bei der ich bestellt und mit der ich Kontakt gehabt habe. Alles andere ist völlig illusorisch und würde wesentliche Teile des heimischen Handels in ihrer Existenz massiv gefährden«, so Trefelik.

Handelsverband: Vorbild Deutschland

Auch beim Handelsverband betont man, »die grundsätzliche Intention« der neuen Richtlinie »aus voller Überzeugung« zu unterstützen. »Der europäischen Wirtschaft allein kann aber nicht die volle Verantwortung für die Durchsetzung der Menschenrechte oder ökologischer Mindeststandards in Drittstaaten übertragen werden. Es wäre entscheidend, dass die jeweiligen Produktionsländer vor Ort ihre Verantwortung auch wahrnehmen und die geltenden Standards sicherstellen«, so Rainer Will, der Geschäftsführer des Verbands, in einer ersten Reaktion.

Weiters fordert der Handelsverband, die Umsetzung des Gesetzes dürfe »für die Unternehmen jedenfalls nicht zum Bürokratiemonster werden und muss praktikabel sein«. Auch dem Handelsverband wäre eine Regelung nach deutschem Vorbild lieber, wonach nur direkte Lieferanten kontrolliert werden müssten. Eine zivilrechtliche Haftung für Verstöße der Zulieferer sei in Deutschland ebenso nicht vorgesehen.
„Hier braucht es angemessene und praktikable Zugänge, die der Realität des internationalen Handels und der Lieferbeziehungen entsprechen.“
Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung

Auch Industriellenvereinigung ablehnend

Ganz ähnlich äußert sich Georg Knill, der Präsident der Industriellenvereinigung: Das geplante Lieferkettengesetz unterstütze man zwar »in seiner ambitionierten Zielsetzung«, inhaltlich gebe es »aber für die betroffenen Unternehmen – vor allem für kleine und mittlere Betriebe – noch Probleme bei der konkreten Umsetzung«.

Zudem dürfe die Regelung nicht den Unternehmen die alleinige Verantwortung aufbürden, dass wichtige und notwendige Standards in anderen Ländern eingehalten werden. »Es ist primär die Aufgabe der Politik und ihrer Institutionen, dafür Sorge zu tragen. Die Politik darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen«, so Knill. Betriebe könnten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden nur in ihrem unmittelbaren Einflussbereich und innerhalb ihres Handlungsspielraums effektiv vermeiden. Dieser sei jedoch durch die Komplexität weltweiter dynamischer Lieferkettenbeziehungen eingeschränkt. »Hier braucht es angemessene und praktikable Zugänge, die der Realität des internationalen Handels und der Lieferbeziehungen entsprechen.«

Es gelte auch, unbeabsichtigte Folgewirkungen einer solchen Gesetzgebung im Auge zu behalten. Denn Zusammenarbeit sei wirksamer als Abschottung oder das Ende von Geschäftsbeziehungen. Gerade, wenn es darum gehe, andere Länder davon zu überzeugen, die Menschenrechte zu stärken. Um Verbesserungen im Arbeitsrecht oder Umweltschutz in anderen Erdteilen zu erzielen wäre es der klügere Weg, jene Staaten auf diesem Weg massiv zu unterstützen.
„Das ist gerade für Unternehmen, die bereits jetzt engagiert für faire Lieferketten eintreten, ein sehr positives Signal. Denn Menschenrechtsverletzungen dürfen in Zukunft kein Wettbewerbsvorteil mehr sein. “
Hartwig Kirner, Geschäftsführer von Fairtrade Österreich

Weitere Reaktionen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) begrüßte die Pläne zwar, betont aber, dass viele Unternehmen ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte schon jetzt wahrnähmen. Es dürfe nicht zu viel neue Bürokratie entstehen. Lob für den »ambitionierten Vorschlag« kam vom grünen Koalitionspartner. Er biete »eine Riesenchance für unsere Betriebe«, so Wirtschaftssprecherin Elisabeth Götze, vor allem für ökologisch wirtschaftende.

Freilich gibt es auch kritische Stimmen, denen die Regelungen noch zu lasch sind. So fordern etwa ÖGB und AK in einer gemeinsamen Stellungnahme, es müsse dringend nachgeschärft werden. Denn die Vorschriften würden künftig für nicht einmal 1 % der Betriebe in der EU gelten, in Österreich wären überhaupt nur 0,06 % der Unternehmen betroffen.

Nicht-Regierungsorganisationen sehen in den Plänen zwar einen Fortschritt, bleiben aber kritisch. »Es gibt noch sehr viel Reformbedarf bis zum finalen Beschluss«, so der WWF. Aus Sicht von Südwind müssen Schlupflöcher ausgeräumt werden. »Mit dem EU-Lieferkettengesetz ist es wie mit einem Tigerbaby. Wir sind sehr froh, dass es endlich da ist – aber die Augen muss es erst aufmachen und Zähne müssen noch wachsen«, so Südwind. Greenpeace stört sich unter anderem daran, dass so wenige Unternehmen von der Regelung betroffen sind.

Optimistisch zeigt sich hingegen Hartwig Kirner, Chef von Fairtrade Österreich, dass nicht nur »die allermeisten Menschen« in Österreich, sondern auch die Mehrheit der Unternehmen weder gegen Menschenrechte verstoßen, noch die Umwelt schädigen wolle. Allerdings hätten die Betriebe bisher einen Wettbewerbsnachteil gehabt, wenn sie strenge Regeln einhalten. Dass dieser Nachteil wegfallen könnte, sei »ein großer Schritt«. Kirner rechnet daher mit einer hohen Akzeptanz des neuen Gesetzes in Österreich.

Lehren aus der deutschen Regelung

In Deutschland wurde ein Lieferkettengesetz schon beschlossen, es gilt ab 2023, und zwar vorerst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Von 2024 an sinkt diese Schwelle auf 1.000 – ein Umsatzkriterium ist nicht vorgesehen. Unternehmen werden darin verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes.

Wegen dieses neuen Gesetzes plant einer Studie zufolge etwa jedes fünfte Unternehmen in Deutschland eine Preiserhöhung seiner Produkte. Ziel sei es, die zusätzlichen Kosten für die Einhaltung des Gesetzes auszugleichen, heißt es in einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln unter rund 1.000 Firmen. Etwa 12 % der Unternehmen beabsichtigen, Länder mit schwachen Governance-Strukturen und hier vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer aufgrund der neuen Vorschriften zu verlassen. 18 % planen, Vorprodukte nur noch aus Ländern zu beziehen, die hinreichend auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten.

Von der deutschen Regelung sind laut IW-Analyse 41 % der befragten Unternehmen direkt oder indirekt betroffen. Insgesamt unterstützen 25 % der Betriebe die Einführung des Gesetzes ganz, weitere 24 % befürworten sie eher. Nur jedes fünfte Unternehmen glaubt jedoch, dass die Einhaltung von Gesetzen seine Produkte für Kunden attraktiver macht. Mehr als vier von zehn Firmen erwarten hingegen höhere Kosten durch die Umsetzung des Gesetzes.



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