Laut einer Einigung vom Dienstag werden die Dienstgeberbeiträge bei der Corona-Kurzarbeit doch ab dem 1. Monat vom AMS übernommen. Am Freitag wurden außerdem Lehrlinge mit aufgenommen.
Sozialpartner und Bundesregierung haben sich am Dienstag, 17. März, darauf verständigt, dass das AMS im Fall der Corona-Kurzarbeit die Dienstgeberbeiträge doch ab dem ersten Monat übernimmt. Laut der bisher vorliegenden Regelung war eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge erst ab dem vierten Kurzarbeitsmonat vorgesehen. Mit 20. März wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, auch für Lehrlinge Corona-Kurzarbeit zu beantragen.
„Unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen in dieser beispiellosen Situation unsere Hilfe. Mit weiteren Erleichterungen ist die Corona-Kurzarbeit jetzt noch leichter für unsere Betriebe nutzbar, insbesondere für die stark betroffene Tourismusbranche, in der Gastronomie und im Handel. Das ist ein wichtiger Schritt für die Absicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer.
Durch die neue Regelung „schaffen wir es, noch mehr Unternehmen und Arbeitnehmer mit dem neuen Kurzarbeitsmodell zu unterstützen und so Arbeitsplätze zu sichern“, zeigt sich Arbeitsministerin Aschbacher. Oberstes Ziel der Bundesregierung sei die Absicherung von so vielen Arbeitsplätzen wie möglich und die Gesundheit der Menschen. „Mein Appell richtet sich an alle Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit: „Bitte kündigen Sie niemanden, sondern melden Sie stattdessen Kurzarbeit an, um so Arbeitsplätze in Österreich zu sichern“, so die Arbeitsministerin.
„Ich bin froh über diese Einigung - aus meiner Sicht gibt es jetzt gar keinen Grund mehr, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kündigen – es ist ein sehr attraktives Modell, ich ersuche alle Unternehmen, davon Gebrauch zu machen“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
Für das Corona-Kurzarbeitsmodell, das am vergangenen Wochenende vom Nationalrat beschlossen wurde, stehen insgesamt 400 Mio. € zur Verfügung. Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken. „Auch ich appelliere dringend, dieses Modell zu nutzen. Es wird einen Tag nach der Krise geben, dafür müssen wir bereits jetzt Vorsorge treffen, damit unser Land dann rasch wieder funktioniert“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl.
Der Antrag für die neue Kurzarbeit kann bereits gestellt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann in diesem Modell über einen längeren Zeitraum auf 0% reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen jedoch mindestens 10% erreicht werden.
Weitere Informationen unter www.wko.at/coronavirus.