Die geplante Novelle des Epidemiegesetzes könnte zum Bürokratiemonster auch für den österreichischen Einzelhandel werden, warnt der Handelsverband.
Im aktuellen Gesetzesentwurf ist nämlich vorgesehen, dass Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet sind, Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern (die in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt haben) zu verarbeiten und diese im Anlassfall bei einer Umgebungsuntersuchung der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen.
»Nach dem Gesetzeswortlaut besteht somit auch für Handelsbetriebe eine Verpflichtung, die Kontaktdaten der Kunden zu erheben, sofern diese dazu eingewilligt haben«, schreibt der Handelsverband in einer Aussendung. »Im österreichischen Handel gehen täglich Millionen von Verbrauchern ein und aus. Sollen diese tatsächlich am Eingang gefragt werden, ob sie ihre Kontaktdaten hinterlassen und ein entsprechendes Formular ausfüllen wollen?« Angesichts der Tatsache, dass ein durchschnittlicher Supermarkt an die 1.000 Kunden pro Tag bedient, wäre ein Chaos damit vorprogrammiert.