Eine Woche 2G-Kontrollen: Umsätze und Frequen...
Eine Woche 2G-Kontrollen

Umsätze und Frequenzen eingebrochen

Foto Weinwurm
Günther Rossmanith, Obmann des Bundesgremiums Handel mit Mode und Freizeitartikeln in der WKO
Günther Rossmanith, Obmann des Bundesgremiums Handel mit Mode und Freizeitartikeln in der WKO

Die 2G-Kontrollen führen gemeinsam mit der anschwellenden Omikron-Welle im Modehandel abermals zu Umsatz- und Frequenzeinbrüchen. Branchensprecher Günther Rossmanith fordert im Interview vehement deutliche Verbesserungen bei den staatlichen Entschädigungen.

Seit eine Woche muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regelung kontrollieren. Wie läuft es?
Wir sind nicht glücklich darüber, dass wir kontrollieren müssen, machen es aber zähneknirschend, weil wir keinen Lockdown mehr riskieren wollen. Denn das würde heißen, wir machen null Geschäft. Nach einer Woche kann man sagen, im Großen und Ganzen funktionieren die Kontrollen. Aber es sind auch viele Kunden dabei, die ihrem Ärger Luft machen. Das ist sehr unangenehm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit fast zwei Jahren ohnehin sehr viel aushalten müssen: Den ganzen Tag mit Masken, immer wieder Lockdowns und Kurzarbeit. Und jetzt dürfen sie schon seit Mitte November ein gutes Viertel unserer Kunden nicht bedienen. Das tut sehr weh. Die Kontrollen sind eine große Herausforderung.


Wie haben sich die Frequenzen entwickelt? Wir hören von einigen Händlern, sie würden ihre Kunden gerne kontrollieren, aber es kommen keine.
Vor allem am Dienstag und Mittwoch war es wirklich besorgniserregend, die Umsätze sind regelrecht weggebrochen. Aber schon am Montag, also bevor die Kontrollen überhaupt verpflichtend wurden, war es schlecht. Seit Donnerstag hat sich die Lage wieder etwas verbessert, aber es fehlt ein großer Teil der Frequenz. Nicht nur die Ungeimpften. Auch viele andere Konsumenten sind aufgrund des hohen Infektionsgeschehens verunsichert.

Auch für jene, die Shoppen gehen dürfen, stellen die Kontrollen eine Barriere dar.
Schon in den Grundlagen des Marketings lernt man, dass man im Handel im Eingang so wenig Barrieren wir möglich aufbauen darf. Was wir jetzt tun müssen, ist das Gegenteil davon und steht jedem ökonomischen Handeln entgegen. Aber die Pandemie ist eine besondere Situation, daher ist das jetzt eben so. Dazu kommen noch Faktoren wie die Demos, die den Handel punktuell auch deutlich in Mitleidenschaft ziehen. Wenn zehntausende Impfgegner durch die Innenstadt ziehen, überlegt sich jeder Konsument dreimal, ob er wirklich einkaufen gehen will.

Manche Händler sagen, in einem richtigen Lockdown hätten sie wenigstens Anspruch auf Umsatzersatz. Jetzt wäre zwar geöffnet, aber betriebswirtschaftlich mache das gar keinen Sinn.
Darum fordern wir auch die Regierung dringend auf, die Hilfsleistungen massiv zu verbessern. Beim Ausfallsbonus III muss die Ersatzrate von derzeit 20 % dringend deutlich angehoben werden, das ist gerade im Modehandel viel zu wenig. Und auch die Deckelung von 80.000 Euro pro Monat ist nicht einzusehen. Die gehört aufgehoben oder zumindest massiv nach oben geschraubt. Beim Verlustersatz gilt jetzt eine Eintrittsschwelle von 40 % Umsatzrückgang. Wir haben zwar enorme Rückgänge, aber 40 % Umsatzrückgang erreichen hoffentlich nur wenige Händler. Diese Schwelle muss dringend zumindest wieder auf 30 % abgesenkt werden, damit mehr Unternehmen diese Leistung in Anspruch nehmen können. Die derzeitigen Regelungen sind für die meisten Modehändler keine Hilfe.

Im November und Dezember galt noch eine Schwelle von 30 % Umsatzrückgang – und auch da herrschte große Unzufriedenheit, weil viele Modehändler zwar ein Minus von 25 % einfuhren, aber eben nicht die erforderlichen 30 %.
Wir fordern ja auch weiterhin noch Änderungen für November/Dezember. Wobei es uns damals zumindest gelungen ist die schon fixierte Schwelle von 40 % zumindest temporär auf 30 % nach unten zu verhandeln. Man muss der Politik immer wieder in Erinnerung rufen: Der Modehandel ist die Handelsbranche, die durch die Pandemie mit großem Abstand am allerstärksten getroffen ist. Viele Betriebe hatten 2021 noch weniger Umsatz als 2020 – gerade auch durch den Lockdown im November/Dezember. Wir leiden immer noch durch Homeoffice in vielen Bereichen, es gibt weiter keine Veranstaltungen, keine Bälle, keine Nachtgastronomie. Und vor allem fehlt die Lust und Emotion, die für uns so wichtig sind. Da sind auch keine Nachholeffekte möglich. Die Hilfsleistungen müssen dringend verbessert werden, wir werden wir nicht locker lassen.

Ein weiteres Thema, der derzeit für einigen Wirbel sorgt, sind die Mieten. Der OGH hat festgestellt, dass für die Lockdown-Zeiten keine Mietzahlungen zu tätigen sind. Die COFAG sagt nun, Händler mögen die Mietzahlungen von den Vermietern zurückfordern und in Anspruch genommene Beihilfen zurückzahlen. Welche Vorgangsweise empfehlen Sie?
Wir sehen das sehr kritisch. Zu vielen Punkten herrscht auch nach den OGH-Urteilen immer noch keine Klarheit. Wir würden es begrüßen, wenn die COFAG nicht nur mit einer Pressemeldung hinausgeht, sondern in Gespräche mit der Wirtschaftskammer darüber eintritt, wie sich diese Frage tatsächlich praktikabel lösen lässt. Denn viele Händler haben längst einvernehmliche Lösungen mit ihren Vermietern getroffen – immerhin sind seit dem ersten Lockdown fast zwei Jahre vergangen. Wenn ein Vergleich getroffen wurde, gilt dieser und kann auch nicht mehr aufgelöst werden. Diese Unternehmen haben ihre Pflicht zur Schadensminimierung erfüllt und sollten von Rückforderungen ausgeschlossen werden. Die Regierung hat sich zwei Jahre lang geweigert, klar Stellung zu beziehen und hat das Thema den Unternehmen überlassen. Jetzt kann es nicht sein, dass das Oberste Gericht eine Entscheidung trifft – und diese erst recht zum Nachteil jener Händler ausfällt, die sich mit ihren Vermietern wie ursprünglich gefordert bereits auf eine Mietreduktion geeinigt haben. Es wird im Handel auch künftig eine Partnerschaft zwischen Mietern und Vermietern brauchen, da darf es wegen einer abermals überstürzten Vorgehensweise nicht zu Verwerfungen kommen. Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit und eine Lösung, die keinen wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen bedeutet.




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