Die österreichische Bundesregierung präsentiert weitere Öffnungsschritte und Lockerungen ab dem 10. Juni. Dabei wird der Mindestabstand im Handel auf einen Meter reduziert. Ab 1. Juli werden weitere Beschränkungen fallen, die 3-G-Regel wird aber bleiben.
Vergangenen Freitag tagte die Bundesregierung mit den Landeshauptleuten und Experten erneut, um sich über weitere Öffnungsschritte zu beraten. Gegen Mittag wurden diese nun im Rahmen einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger der Öffentlichkeit präsentiert.
Ab 10. Juni darf die Gastronomie wieder bis Mitternacht für Gäste offen halten, dabei können indoor acht und outdoor sechzehn Personen an einem Tisch sitzen. Außerdem ist wie auch im Handel der Babyelefant zurück, sprich der Mindestabstand wird wieder auf einen Meter reduziert. Im Handel sowie in Museen und im Sport- und Freizeitbereich wird außerdem die 20 auf 10 Quadratmeter pro Kunde halbiert. Ab 1. Juli sollen diese Beschränkungen komplett fallen und auch bei der FFP2-Maskenpflicht soll es Lockerungen geben.
Eine Forderung erhebt Trefelik außerdem noch im Zusammenhang mit der Abhaltung von Märkten. Märkte sind zwar in der aktuellen Öffnungsverordnung mit den Sicherheitsmaßnahmen Abstand-Halten und Maske erlaubt. Derzeit werden jedoch Gelegenheitsmärkte als Zusammenkunft gewertet. Diese seien mit der strengen Bestimmung der Teilnahmebeschränkung von 50 Personen in der Praxis nicht durchführbar, betont der Handelssprecher. »Die Abhaltung von allen Märkten, unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Gelegenheit- Wochen, oder Monatsmarkt, muss endlich erlaubt werden, um das Überleben von über 3.000 Markthändlern zu gewährleisten«, fordert Trefelik.
Dieser Text erschien zuerst auf www.cash.at.