Mit negativem Test entfällt künftig die Maskenpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter. Arbeitgeber sollen stichprobenartig kontrollieren. Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 3.600 Euro. Eine Übersicht.
In Österreich gilt ab 1. November 2021 eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Dann müssen all jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Im Folgenden ein Überblick über die Detail-Regelungen.
Wo gilt G3 am Arbeitsplatz?
Der 3G-Nachweis ist in der Arbeit überall dort mitzuführen, wo man in Kontakt mit anderen Personen kommen kann. Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, bei denen Kontakt quasi ausgeschlossen werden kann – etwa für LKW-Fahrer.
Übergangsfrist
Die 3G-Regel gilt ab 1. November. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14. November ist es für all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabei haben, möglich, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Kontrollen und Strafen
Für die Einhaltung der Maßnahme sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich. Für die Kontrollen sind in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Arbeitgeber müssen stichprobenartig die Einhaltung eines 3G-Nachweises an Arbeitsorten überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen laut dem COVID-Maßnahmengesetz: Für Arbeitnehmer können diese Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro betragen, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.
Maskenpflicht
Grundsätzlich entfällt mit dem 3G-Nachweis die Maskenpflicht in der Arbeit. Relevant ist dies vor allem in Bereichen, wo schon bisher eine FFP2-Maskenpflicht auch für die Mitarbeiter galt, etwa in Supermärkten, aber auch für ungeimpfte Mitarbeiter im Non-Food-Handel.
Die FFP2-Pflicht gilt wie schon bisher auch weiterhin für Kunden an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel). In sonstigen Kundebereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) müssen Kunden entweder einen 3G-Nachweis mitführen oder eine FFP2-Maske tragen. Die Bundesländer oder einzelne Unternehmen können bei all diesen Punkten strengere Vorgaben machen – wie das etwa in Wien der Fall ist.
WKÖ, Handelsverband und GPA begrüßen G3-Pflicht
Die Handelssparte in der Wirtschaftskammer begrüßt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Diese sei eine wichtige Maßnahme im Rahmen des Pandemie-Managements, auch sei die Kontrollpflicht des Arbeitgebers »nicht überspannt« durch die Regelung. WKÖ und die Gewerkschaft GPA begrüßen auch, dass durch die neue Verordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel keine Maske mehr tragen müssen. Durch die neue Verordnung gebe es nun auch endlich die lang geforderte Gleichstellung der Mitarbeiter im Lebensmittelhandel mit denen im restlichen Handel, so der Spartenobmann Rainer Trefelik.
Die neue Regelung bedeute auch eine Erleichterung für Angestellte im Non-Food-Handel, wird vom Handelsverband betont. Denn bisher waren im Non-Food-Handel nur geimpfte und genesene Beschäftigte von der Maske befreit, getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingegen mussten bei Kundenkontakt immer eine FFP2-Maske tragen. Nun sei die Forderung nach einer Gleichstellung aller Beschäftigten im Handel bei der Maskenpflicht von der Regierung umgesetzt worden. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium sollen weiterhin »maximal stichprobenartige Kontrollen« erforderlich sein, so der Handelsverband in einer Aussendung.
Hoffen auf höhere Impfrate
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hofft – mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder mit 3G-Regeln am Arbeitsplatz (etwa Italien oder Slowenien) – dass auch hierzulande die Durchimpfungsrate steigt; aktuell wurde erst die 70-Prozent-Marke in der impfbaren Bevölkerung überschritten. Auch betonte der Minister, es gehe bei 3G am Arbeitsplatz um »Fairness«: Viele der in der Zeit der Pandemie einführten Regeln hätten vor allem den Freizeitbereich betroffen. Es sei nun an der Zeit gleichzuziehen und auch im Arbeitssektor die bewährte 3G-Regelung umzusetzen.
Auch verwies Mückstein auf die Schüler: Für die Kinder gehöre es schon lange zum Alltag, für den Schulbesuch einen Test- (oder Impf-Nachweis) erbringen zu müssen. Gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher richtete der Gesundheitsminister an alle Österreicher einen »eindringlichen Appell« an die Bevölkerung, für ihre Immunisierung zu sorgen: »Bitte holen Sie sich ihre Corona-Schutzimpfung, wenn Sie sie noch nicht haben. Jetzt zählt jede Impfung, nur gemeinsam schaffen wir den Weg aus dieser Pandemie.« Angesichts der zuletzt wieder stark steigenden Neuinfektionszahlen werde es »auf uns alle ankommen«.