Seit Montag steht der Einzelhandel in Österreich still. Nur die wichtigste Grundversorgung ist ausgenommen. Nun werden auch immer mehr Details zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen bekannt.
Ab Montag, 16. März, steht der Großteil des öffentlichen Lebens in Österreich still. Nahezu alle Handelsbetriebe sowie ab morgen auch die gesamte Gastronomie müssen geschlossen halten. Ausnahmen gibt es lediglich für den Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post, Banken und andere vergleichbare Geschäfte, die für die Grundversorgung zuständig sind. Wenn eine Betriebsstätte entgegen der Verordnung geöffnet wird, drohen Strafen von bis zu 30.000 € für den Betriebsinhaber und bis zu 3.600 € für die Kunden.
Die Schließungen wurden vorerst für einen Zeitraum von einer Woche verordnet. Weitere Entscheidungen werden jedoch vom weiteren Verlauf der Infektionskurve abhängig gemacht. Gleichzeitig beschloss das Parlament gestern umfassende Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen. Der Krisenfonds zur Sicherung von Standort und Beschäftigung soll vorerst 4 Mrd. € umfassen, eine Aufstockung bei Bedarf wurde angekündigt.
Staatlicher Krisenbewältigungsfonds
Die genaue Ausgestaltung des Hilfsfonds obliegt dem Finanzministerium, die entsprechenden Verordnungen befinden sich noch in Ausarbeitung und können deshalb noch nicht beurteilt werden. Nächste Woche soll es für Unternehmen möglich sein, die entsprechenden Hilfen zu beantragen. Bei der Abwicklung wird auf bestehende Strukturen wie das Austria Wirtschaftsservice (AWS) zurückgegriffen. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel betonen, können Betriebe aller Größenordnungen und Branchen mit umfassenden Hilfsmaßnahmen rechnen. „Wir werden alles tun, um die heimische Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern“, so Blümel. Viele Details sind jedoch noch offen. Ein erster Überblick über die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen findet sich hier: https://www.bmdw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Schramb%C3%B6ck--Helfen-Leitbetrieben,-mittelst%C3%A4ndigen-Unternehmen,-Familienbetrieben-und-EPUs-rasch-und-unb%C3%BCrokratisch-bei-der-Krisenbew%C3%A4ltigung-0.html
Finanzamt stundet Zahlungen
Als erste rasche und unbürokratische Hilfe stellt das Finanzministerium online ein Formular zur Verfügung, mit dem die Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftssteuer, die Stundung sonstiger Abgaben sowie die Befreiung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen beantragt werden kann. Das Formular finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html. Weitere Informationen zu den Maßnahmen im Detail: https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556-c438e1b3afc5/Steuerliche%20Sonderregelungen%20betreffend%20Coronavirus.pdf
Auch Gesundheitskasse stundet Beiträge
„In dieser für alle schwierigen Situation ist es wichtig, dass die ÖGK den Dienstgebern Unterstützung bietet, damit die Wirtschaft auch zukünftig ihren Beitrag leisten kann“, teilt die Österreichische Gesundheitskasse mit. Als rasche Hilfestellung hat die ÖGK ebenfalls ein Maßnahmenpaket geschnürt, um kurzfristigen Liquiditätsengpässen von Unternehmen entgegenzutreten. Dieses sieht folgende Hilfsmaßnahmen vor:
Das neue Kurzarbeitsmodell
Das neue Covid-19-Kurzarbeitsmodell wurde bereits gestern im Nationalrat beschlossen. Anträge können ab heute gestellt werden. Die wichtigsten Details:
Alle weiteren Details dazu finden Sie im Internet-Angebot des AMS (https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/informationen-unternehmen-coronavirus-) sowie der WKO (https://news.wko.at/news/niederoesterreich/corona-kurzarbeit.html).
Händler helfen Händlern
Interessant auch die Initiative „Händler helfen Händlern“ des Handelsverbands. Dabei sollen Beschäftigte aus dem Non-Food-Bereich, denen durch die Coronavirus-Pandemie ein Jobverlust droht, vorübergehend in den Lebensmittelhandel wechseln. Händler, die Einvernehmen mit ihren Beschäftigten hergestellt haben, können sich ab sofort melden. So sucht etwa die Rewe-Gruppe (Billa, Merkur, Bipa) akut und temporär mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den Supermärkten rechnet man mit 20 bis 30 % mehr Kundennachfrage, weil die Gastronomie geschlossen ist. Bei der Spar-Gruppe wiederum wird versucht, den verstärkten Mitarbeiterbedarf innerhalb des Konzerns zu decken: Weil die Geschäfte der Sporthandelskette Hervis geschlossen ist, versuche man deren Mitarbeiter zum temporären Wechsel zu bewegen, so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann.
„Es braucht völlig neue Lösungen und rasches Handeln mehr denn je. Deshalb unterstütze ich diese Initiative sehr und bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Lebensmittelhandel, die derzeit Übermenschliches leisten“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Details finden Sie hier: https://www.handelsverband.at/jobs-im-handel
Banken mit im Boot
Auch die Banken wurden mit ins Boot geholt. Mit den Banken sei abgesprochen, dass diese Firmen unbürokratisch zusätzliche Kredite zur Verfügung stellen und Kreditraten gegebenenfalls stunden, berichtete Finanzminister Blümel Montag Mittag. „Es ist wichtig, dass alle verschiedenen Sektoren einen Beitrag leisten und jetzt zusammenstehen, damit wir gemeinsam durch die Krise kommen“, so Blümel. „Danke für den Schulterschluss von Banken, Nationalbank und Regulatoren.“ Jetzt würden alle gemeinsam daran arbeiten, um es Österreich zu erleichtern, die Krise zu bewältigen.
Mietzahlungen unter Vorbehalt?
Zu vielen Fragen gibt es weiterhin widersprüchliche Rechtsmeinungen bzw. noch keine klaren Regelungen. So vertreten mehrere Anwälte die Meinung, dass Mietzahlungen aufgrund der derzeitigen Situation ausgesetzt werden könnten. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ist nämlich geregelt, dass der Mietzins entfällt, wenn das Objekt wegen außerordentlicher Zufälle nicht benutzt werden kann. Als solche Zufälle sind elementare Ereignisse anzusehen, die von Menschen nicht beherrschbar sind, etwa Kriege, Erdbeben oder Seuchen, erläutert Maximilian König von Bitterl König Rechtsanwälte gegenüber der Tageszeitung Standard (https://www.derstandard.at/story/2000115802556/mietzahlung-kann-wegen-coronavirus-wohl-vielfach-ausgesetzt-werden). Allerdings lohnt ein Blick in den Mietvertrag, denn hier können abweichende Bedingungen vereinbart worden sein. So ist es denkbar, dass es Abmachungen gibt, wonach im Falle von außerordentlichen Zufällen der Mieter haftet. Jedenfalls sollten Mieten nur noch unter Vorbehalt bezahlt werden, raten die Experten. Wenn dieser Schritt unterbleibt, könnte dies als Verzicht auf eine Mietzinsminderung gewertet werden. Einfach weniger oder gar nicht zahlen, könnte sich hingegen als riskant erweisen. Denn es ist damit zu rechnen, dass man wegen Mietrückstands oder sogar auf Räumung geklagt werde.
Aktuelle Informationsquellen zu Covid-19
Sowohl die Bundeswirtschaftskammer (http://www.wko.at/coronavirus) als auch der Handelsverband (http://www.handelsverband.at/corona) haben auf ihren Internet-Auftritten zentrale Infopoints für alle rechtlichen Fragen zum Thema Coronavirus aus Unternehmersicht eingerichtet.
Für arbeitsrechtliche Fragen ist die Seite https://www.arbeiterkammer.at/coronavirus empfehlenswert. Arbeiterkammer und ÖGB haben gemeinsam auch die Seite https://jobundcorona.at/ eingerichtet.
Aktuelle Informationen vonseiten der Bundesregierung über Ausbreitung der Krankheit sowie einzuhaltende Maßnahmen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html.
Auch einzelne Bundesländer haben bereits eigene Hilfspakete für die Wirtschaft angekündigt, darunter Wien. Details dazu finden Sie hier:
Diese Informationen können sich stündlich ändern. Viele Details der Maßnahmen befinden sich noch in Ausarbeitung. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr!