Sozialpartner-Einigung: Geschäfte dürfen am S...
Sozialpartner-Einigung

Geschäfte dürfen am Sonntag vor Weihnachten öffnen

SES/Wildbild

Die Regelung gilt nur für die vom Lockdown betroffenen Branchen. Supermärkte und Drogerien müssen daher am 19. Dezember geschlossen bleiben. Handelsbeschäftigte erhalten 100 Prozent Zuschlag und einen Ersatzruhetag.

Die Sozialpartner haben sich auf eine Sonntagsöffnung am 19. Dezember geeinigt. Aufgrund des Lockdowns fällt der stationäre Handel heuer um drei Einkaufssamstage im Advent und den traditionell starken Marienfeiertag um. Der offene Sonntag vor Weihnachten soll zumindest einen Teil des Umsatzes nachholen. Beschäftigte, die sich freiwillig für diesen Tag melden, verdienen das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag. Lehrlinge dürfen nicht beschäftigt werden.

Voraussetzung ist, dass die Pandemiesituation eine Öffnung zulässt. Die Regelung gilt außerdem nicht für Supermärkte und Drogerien, die auch derzeit im Lockdown offen haben dürfen. Profitieren sollen etwa Modehändler, Elektrogeschäfte, Spielzeugläden sowie Möbel- oder Buchhandel. »Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben«, stellte die Gewerkschaft klar. »Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen«, hofft Handelsobmann Rainer Trefelik.

Eine Öffnung soll an diesem Tag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich sein. »Jetzt sind die Bundesländer am Zug, per Verordnung eine entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen«, so Trefelik.

Ein Türöffner für die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten soll der Ausnahmesonntag nicht werden. »Klar ist für uns, dass wir weiterhin eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits einer möglichen Ausnahmeregelung für den 19.12. strikt ablehnen«, so Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel in der Gewerkschaft GPA.

»Etwa die Hälfte der Handelsangestellten sind von mehreren Lockdowns betroffen, sind von Kurzarbeit und Gehaltseinbußen durch den Entfall von Zuschlägen in der Vorweihnachtszeit betroffen und haben Sorge um ihre Zukunft. Viele Kolleginnen und Kollegen sind deshalb nicht abgeneigt, an diesem Sonntag ausnahmsweise zu arbeiten«, ergänzt GPA-Vorsitzende Barbara Teiber.
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