Schließung bis 18. Jänner: Lockdown III: Die ...
Schließung bis 18. Jänner

Lockdown III: Die Details für den Handel

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Bald wird man sich wieder an menschenleere Einkaufsstraßen gewöhnen müssen. Im Bild: die Kärntner Straße in Wien während des zweiten Lockdowns.
Bald wird man sich wieder an menschenleere Einkaufsstraßen gewöhnen müssen. Im Bild: die Kärntner Straße in Wien während des zweiten Lockdowns.

Der dritte Lockdown bringt den Einzelhandel um einige der umsatzstärksten Tage des Jahres. Fürs Personal soll es künftig eine Testpflicht geben, auch die Hilfsinstrumente ändern sich. Das Abholen von Waren ist Kunden künftig erlaubt.

Wenn am 24. Dezember zu Mittag alle Läden schließen, dürfen sie erst dreieinhalb Wochen später, am 18. Jänner 2021 wieder öffnen. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bezeichnet den dritten Corona-Lockdown als »schweren Schlag«, Rainer Will vom Handelsverband gar als »Worst-Case-Szenario«. Das Handelsinstitut der Johannes-Kepler-Universität Linz beziffert den Umsatzentgang mit 1,9 Mrd. € (brutto), der Handelsverband sogar mit bis zu 3 Mrd. €. Profitieren würden abermals in erster Linie internationalen Online-Giganten ohne Betriebsstätte in Österreich, die hierzulande kaum Steuern zahlen und wenig zum Gemeinwohl beitragen, kritisierte Will. »Das Amazon-Förderungsprogramm setzt sich ungebremst fort.«
Auf 24 entgangene Verkaufstage zwischen 16. März und Ostern (für Geschäfte über 400 m² sogar 39 Tage) sowie 17 erzwungene Schließtage Ende November/Anfang Dezember folgen nun weitere 17 verlorene Verkaufstage.

»Freitesten« für Kunden, Testpflicht fürs Personal

Die genauen rechtlichen Bestimmungen stehen noch aus und werden voraussichtlich erst im Jänner veröffentlicht. Angekündigt wurde jedoch, dass ab dem 18. Jänner nur jene Personen im Einzelhandel einkaufen dürfen, die sich zwischen 15. und 17. Jänner einem Corona-Test unterziehen. Wer sich nicht »freitestet«, ist eine weitere Woche bis zum 24. Jänner von den vollen Kontaktbeschränkungen betroffen. Die Kontrolle, ob die Tests auch tatsächlich gemacht wurden, obliegt jedoch nicht dem Handel – vielmehr soll von der Polizei stichprobenartig kontrolliert werden. Ausgenommen von alldem (sowohl der Schließung als auch der Testung als Voraussetzung für ihren Besuch) bleibt lediglich die Grundversorgung.
Angekündigt wurde außerdem, dass nach dem Ende des dritten Lockdowns alle Berufsgruppen mit vielen Sozialkontakten einmal wöchentlich auf Corona getestet werden sollen – darunter auch alle Handelsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt. Wer das verweigert, muss während des gesamten Diensts eine FFP2-Maske tragen. »Das ist eine Strategie bis zu dem Zeitpunkt, wo ausreichend viele Menschen geimpft sind«, sprach Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) von einem Plan für die kommenden Wintermonate. Zur Einordnung: Alleine der Einzelhandel beschäftigt derzeit rund 600.000 Personen. Auch hier fehlen noch die Details, wie und wo diese Testungen stattfinden sollen.

Ab Jänner nur mehr Fixkostenzuschuss und Verlustausgleich

Vom dritten Lockdown betroffene Unternehmen bekommen für die Tage bis zum 31. Dezember wie schon im zweiten Lockdown einen Ersatz für den entgangenen Umsatz. Der Vergleichswert sei der Dezember-Umsatz des Vorjahres, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Für Jänner gebe es nur mehr den Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz. Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) betonte, die Reduktion der Arbeitszeit auf 0 Prozent im Rahmen der Kurzarbeit sei auch während des 3. Lockdowns möglich.
Der Handelsverband kritisiert die reduzierten Hilfen scharf: »Es wurde der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in der Krise zurückgelassen wird. Alle von der Schließung betroffenen Händler müssen für die Lockdown-Woche im Dezember einen 80-Prozent-Umsatzersatz bekommen«, fordern die Interessensvertreter, »da die Situation durch eine dritte behördliche Schließung in der wichtigsten Zeit des Jahres für den Handel eine dramatisch schlechtere geworden ist«. Auch für den Jänner reklamiert Will einen Umsatzersatz, um die 490.000 Arbeitsplätze im Nonfood-Handel abzusichern. »Ein Umsatzersatz, der mit dem Jahresende ausläuft, während der Lockdown weit ins neue Jahr hinein andauert, ist völlig inakzeptabel«, kritisierte Will. »Auch die betragliche Begrenzung des Lockdown-Umsatzersatzes mit 800.000 Euro muss auf jeden Fall dringend entfallen, damit mittelständische und große Unternehmen nicht komplett durch die Finger schauen, die zehntausende Menschen anstellen.« Bezüglich des Verlustersatzes sieht der Handelsvertreter sowohl das Finanzministerium als auch die Europäische Kommission dringend gefordert, dieses Instrument von derzeit 3 auf zumindest 5 Mio. Euro zu erweitern.
Finanzminister Blümel wies darauf hin, dass es weiter Bemühungen gebe, die Obergrenzen für Fixkostenzuschuss und Verlustersatz zu erhöhen. Dazu liefen weiter Verhandlungen mit der EU-Kommission, auch Deutschland mache sich dafür stark.

Abholung erlaubt, Sortimentsabgrenzung weiter umstritten

Anders als während der bisherigen Lockdowns wird es nun den Kunden erlaubt, bestellte Waren vor Ort im Geschäft abzuholen (»Click & Collect«). Weiterhin umstritten sind jedoch die Sortimentsbeschränkungen der Supermärkte. Hier fordert WKÖ-Handelsobmann Trefelik von der Politik klarere Regeln, damit diese nicht Kinderspielzeug, Sportartikel, Gartenprodukte und Elektronik verkaufen dürfen. »In einem neuerlichen Lockdown muss klarer geregelt werden, welche Produkte die Handelsbetriebe verkaufen dürfen, die ihre Geschäfte öffnen dürfen«, so der Handelsobmann. »Lebensmittel- und Drogeriehändler sollen nur die Güter des täglichen Bedarfs verkaufen.«
Im zweiten Lockdown gab es zur Sortimentseinschränkung eine Verordnung. Spar, Hofer, Lidl und die Drogeriekette Müller bezeichneten damals die Beschränkung des Warenangebots als verfassungs- und gesetzeswidrig und änderten ihr Sortiment nicht. »Es ist nicht einzusehen, warum mancher Lebensmittel- und Drogeriehändler beispielsweise Elektrogeräte anbietet, während ein Elektrohändler seinen Laden geschlossen halten muss«, sagt hingegen Trefelik.

Umsatzentgang von 140 Mio. Euro pro Tag

Der dritte Lockdown wird die wirtschaftliche Situation im stationären Einzelhandel weiter verschärfen. Die Handelsforscher Ernst Gittenberger und Christoph Teller von der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU) erwarten für den Zeitraum 27. bis 31. Dezember einen Umsatzverlust im stationären Einzelhandel in Höhe von 140 Mio. Euro brutto pro Tag. Für die geschlossenen Einkaufstage im Jänner würden sich Umsatzausfälle von täglich 100 Mio. Euro ergeben, da das Umsatzniveau im Jänner deutlich geringer als im Dezember sei, so die Wissenschaftler. In Summe werde die dritte Corona-Sperre Umsatzverluste von knapp 1,9 Mrd. Euro brutto für den Handel verursachen. Zum Vergleich: Der erste Lockdown verursachte laut den JKU-Handelsforschern einen Umsatzverlust im Handel von 3,8 Mrd. Euro und die zweite Zwangspause kostete 2,2 Mrd. Euro an Erlösen. Damit wird der heimische Handel mit den drei Lockdowns laut Schätzungen knapp 8 Mrd. Euro an Umsatz verloren haben.

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