Mit 1. Februar tritt die Impfpflicht in Kraft. Damit verliere die Kontrolle der 2G-Pflicht im Handel ihre Verhältnismäßigkeit, sagt ein von der WKO in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Eine Beibehaltung wäre somit verfassungswidrig.
»Wenn mit 1. Februar die Impfpflicht in Kraft tritt, muss das ein Ende der 2G-Kontrollen im Handel bedeuten«, fordert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Rückenwind bekommt er von einem Rechtsgutachten, das Priv.-Dozent Bernhard Müller (DORDA Rechtsanwälte) im Auftrag der Sparte Handel der WKÖ erstellt hat. Bisher sollte ein Lockdown für Ungeimpfte zum Impfen motivieren, wird darin argumentiert. Diese Motivation sei aber angesichts der Impfpflicht nicht mehr notwendig. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) verbunden ist, verliere somit jedenfalls seine Verhältnismäßigkeit. Anders ausgedrückt: Die 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) wird spätestens mit Einführung der Impfpflicht verfassungswidrig.
Zusatzbelastung für Händler und Mitarbeiter
»Das oberste Ziel der letzten Monate war: Kein neuerlicher Lockdown! Aus diesem Grund haben wir die 2G-Kontrollen mitgetragen, ein nochmaliger Lockdown wäre das Aus vieler Unternehmen gewesen. Jetzt ist jedoch der Zeitpunkt, wo mit dieser Zusatzbelastung der Händler und der Handelsmitarbeiter wieder Schluss sein muss. Wir können nicht ewig Kontrolleure spielen anstatt uns unserer Arbeit zu widmen«, so Trefelik. Zumal die Erfahrungen mit dem Überprüfen der 2G-Nachweise keineswegs positiv seien: »Viele Händler sind mit zunehmender Aggression konfrontiert. Wenn wir den Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Kontrollen beenden, wird sich diese Situation hoffentlich wieder normalisieren«, so der Handelsobmann.
„Unser Rechtsgutachten zeigt eindeutig, dass das die Kontrollpflicht nicht länger haltbar ist. Die Politik muss sich dringend ein Ausstiegsszenario überlegen. Oder die Kompensationen für den Handel deutlich anheben. “
Rainer Trefelik, Handelsobmann in der WKÖ
Frequenz- und Umsatzrückgänge
Auch habe die Praxis gezeigt, dass die Kontrollen den Rückgang der Frequenzen und Umsätze weiter verschärfen. »Vor allem wenn uneinsichtige Kunden Geschäfte betreten, schreckt die angespannte Stimmung auch Personen mit gültigem 2G-Nachweis ab. Das ist für den heimischen Handel, der ohnehin durch die Omikron-Welle unter rückläufigen Umsätzen leidet, ein zusätzliches Problem.« Und schließlich spreche auch die epidemiologische Sichtweise für die Abschaffung der 2G-Pflicht im Handel, »gilt dort für alle Konsumentinnen und Konsumenten doch ohnehin eine grundsätzliche Maskenpflicht, deren Einhaltung das Infektionsrisiko fast zur Gänze ausschließt«, plädiert Trefelik für ein rasches Ende der 2G-Kontrollen spätestens mit Einführung der Impfpflicht.
Handelsverband verstärkt Forderung
Zur Seite springt Trefelik und der WKÖ-Sparte Handel der Handelsverband und dessen Geschäftsführer Rainer Will: »Wir wollen keine Spaltung der Gesellschaft, sondern einen Handel, der für alle Kundinnen und Kunden da sein darf. Daher fordern wir die Aufhebung der 2G-Regelung in den Geschäften allerspätestens mit Einführung der Impfpflicht am 1. Februar«, sekundiert Will. »Der Handel ist ein Safespot, kein Hotspot. Der Lebensmittelhandel beweist jeden Tag, dass sicheres Einkaufen für alle Menschen aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauern, des losen Kundenkontaktes, der FFP2-Maskenpflicht und der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen garantiert ist. Die 2G-Regel im Handel ist seit langem nicht mehr virologisch begründbar. Der Handel darf nicht länger instrumentalisiert werden, die Impfquote zu erhöhen. Spätestens mit Einführung der Impfpflicht muss daher auch die 2G-Regel abgeschafft werden.«