Die Sozialpartner im Handel haben sich darauf geeinigt, für die Dauer des zweiten Lockdowns die abendliche Sperrstunde auf 19 Uhr vorzuverlegen.
Die Sozialpartner des Handels – Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA-djp – haben sich angesichts der neuerlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Österreich auf eine befristete Anpassung der Öffnungszeiten für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen verständigt. Konkret wollen die Sozialpartner die Öffnungszeiten am Abend mit 19:00 Uhr einheitlich beschränken. Derzeit sind vor allem in Shopping-Centern oft Offenhaltepflichten für die Händler bis 21 Uhr vorgesehen.
Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es nun allerdings noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.
In beiderseitigem Interesse
»Mit dieser Lösung möchten wir unseren überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause zu sein. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden«, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.
»Mit dieser Vereinbarung leistet der Handel einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits im ersten Lockdown hat sich die temporäre Anpassung der Öffnungszeiten gut bewährt. Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher noch besser gewährleistet werden«, kommentiert der Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, Rainer Trefelik.
Rücksicht auf Bedürfnisse der Beschäftigten in Krisenzeiten
Weiters heißt es in der Einigung: »Bei der Arbeitsorganisation (Vorbereitung der Geschäftsöffnung, Nacharbeiten zu Geschäftsschluss) und der Einteilung der Arbeitszeit soll auf die besonderen Bedürfnisse der Beschäftigten Rücksicht genommen werden. Dabei geht es insbesondere um die An- und Heimreise und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ausgangsbeschränkung.«
Und weiter: »Die Sozialpartner sind bestrebt, die Angestellten in größeren zusammenhängenden Zeiträumen zu beschäftigten und die besonderen Bedürfnisse von PendlerInnen, Angestellten mit Kinderbetreuungspflichten sowie zu pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen.«