Lockdown: Handel pocht auf Erlaubnis zur Abho...
Lockdown

Handel pocht auf Erlaubnis zur Abholung bestellter Waren

Führende Vertreter des Handels fordern Abholmöglichkeiten für vorbestellte Waren bei den derzeit noch geschlossenen Geschäften. Rechtsgutachten sehen grobe Probleme in der entsprechenden Verordnung.

»Wir brauchen sehr rasch eine Lösung für das kontaktlose, sichere Abholen von bestellter Ware bei den Händlerinnen und Händlern«, fordert Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien. »Ich sehe keinen Unterschied, wenn ich mir Essen bestelle und beim Restaurant abhole, oder wenn ich mir Bücher, Spielzeug, Schuhe oder Bekleidung bestelle und abhole«, sieht auch Nina Stift, Modehändlerin in Tulln und gleichzeitig Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich, einen dringenden Bedarf, den heimischen Einzelhandel nicht »verhungern« zu lassen. Derzeit würden Konsumenten zum Einkauf beim Online-Handel getrieben, so Stift. Gerade in der Vorweihnachtszeit zähle jeder Tag, meint Gumprecht. »Wenn wir nicht wollen, dass immer mehr des Weihnachtsumsatzes an internationale Online-Multis abfließt, machen Services wie Click & Collect schon einen großen Unterschied.«
Der Handelsverband stößt ins gleiche Horn. Er hält die rechtliche Begründung des Gesundheitsministeriums für das Verbot nicht für ausreichend. »Auch aus epidemiologischer Sicht wäre eine Erlaubnis für die Warenabholung vor den Geschäften sinnvoll. Dadurch würden sich im Weihnachtsgeschäft die Kundenströme besser verteilen und die Händler hätten aufgrund der Vorbestellungen weit mehr Planbarkeit«, sagte Rainer Will, Chef des Handelsverbands.

Rechtsgutachten

In der derzeitigen zweiten Lockdown-Phase dürfen Kunden im Rahmen der herrschenden Ausgangsbeschränkungen nur jene Produkte stationär kaufen, die der Grundversorgung dienen. Gemeint sind hier in erster Linie der Lebensmittel- und Drogeriewarenhandel, die Notmaßnahmenverordnung treibt aber auch skurille Blüten. So darf z. B. auch der Waffenhandel geöffnet bleiben, schließlich bedient er die systemrelevante Gruppe der Jäger. Die Gastronomie muss zwar wie der Großteil des Einzelhandels geschlossen halten. Hier ist jedoch das kontaktlose, sichere Abholen von Bestellungen erlaubt. Ein Rechtsgutachten der Grazer Anwaltskanzlei Eisenberger, das der Textilzeitung vorliegt, beurteilt diese Unterscheidung als »sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung«. Bei der Abholung vorbestellter Waren bestünde kein höheres Ansteckungsrisiko als bei der Abholung von Speisen und Getränken. Auch dass abgeholte Güter tatsächlich vorbestellt wurden, könne im Handel anhand von Bestellbestätigungen einwandfrei nachgewiesen werden. Generell verstoße die Notmaßnahmenverordnung »gegen das allgemeine Sachlichkeitsgebot« und wäre somit gleichheitswidrig, heißt es in dem Gutachten. Schließlich dürften vorbestellte Handelswaren andernorts sehr wohl abgeholt werden – nämlich in Postfilialen sowie bei Postpartnern bzw. –abholstationen.
Nicht zuletzt drohe durch das Verbot der Abholung vorbestellter Waren eine epidemologisch gefährliche Konzentration der Kundenströme auf große Supermärkte, die sich – rechtlich umstritten – darauf berufen, auch Non-Food-Waren anbieten zu dürfen, weil diese Teil ihres »typischen Warensortiments« seien.

Einhaltung aller Sicherheitsstandards garantiert

Wasser auf den Mühlen der Wiener Handelsobfrau Gumprecht: »Ich sehe absolut kein Problem darin, Click & Collect anzubieten, sofern die Schutzzwecke der Covid-Verordnung erfüllt sind. Es gibt hier genügend Möglichkeiten, eine kontaktlose Abholung abzuwickeln, um die befürchteten Menschentrauben vor dem Geschäft zu vermeiden.« Die Einhaltung der Sicherheitsstandards – Mindestabstand von einem Meter gegenüber anderen Personen und Maskenpflicht – sei dabei selbstverständlich. »Gerade in dieser so schwierigen Zeit für unsere Händlerinnen und Händler kann durch Click & Collect, neben dem Online-Verkauf und Lieferservices, überlebensnotwendiger Umsatz generiert werden, der dem vollständigen Entzug der wirtschaftlichen Existenz entgegenwirkt, ohne dabei die Gesundheitssituation der Bevölkerung zu verschlechtern«, ist sie überzeugt.

Händler wollen handeln

Wie der Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck hervorhebt, hätten Händler quer durch alle Branchen trotz Umsatzersatz während des Lockdowns großes Interesse daran, ihre Kunden zu bedienen – nicht zuletzt deshalb, um diese längerfristig zu halten: »Die Unternehmen sagen: Umsatzersatz ist toll, aber unser Geschäft ist eigentlich, die Kunden zu bedienen und nicht da zu sitzen und Förderungen entgegenzunehmen.« Darum sollten die Ausgangsbeschränkungen derart adaptiert werden, dass die Abholung von Waren für die Kunden straffrei würde.
Ruck unterstützt außerdem den Vorschlag von WKÖ-Präsident Harald Mahrer, an den verbleibenden Adventsonntagen nach dem Lockdown ebenfalls die Geschäfte aufsperren zu dürfen. Das wäre natürlich keinesfalls als »Präjudiz« für eine »Einführung der Sonntagsöffnung durch die Hintertüre« zu verstehen, führt Ruck aus. Aber es könnte dem regionalen Handel helfen und gleichzeitig Kundenströme in Corona-Zeiten entzerren.
stats