Lockdown II: Handel fordert Kompensation von ...
Lockdown II

Handel fordert Kompensation von Umsatzausfällen

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Der zweite Lockdown verschärft die dramatische Lage vieler Betriebe weiter. Wirtschaftskammer und Handelsverband fordern großzügige Entschädigungen auch für den Handel.

Der von der Bundesregierung verkündete zweite Lockdown inkl. nächtlicher Ausgangsbeschränkungen verschärft die dramatische Lage vieler Betriebe weiter. Die Maßnahmen sollen jedenfalls bis 30. November gelten. Während die Gastronomie (Ausnahme: Abhol- und Lieferservice) ebenso wie Kinos, Theater, Wettbüros, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen für Gäste gesperrt werden, darf der Handel weiterhin offen haben – jedoch unter verschärften Hygiene-Vorgaben. So wird ab Dienstag wieder die Beschränkung gelten, dass jedem Kunden bzw. jeder Kundin im Geschäft zumindest zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen, darüber hinaus ist in den Geschäften der Ein-Meter-Abstand einzuhalten. Sowohl KundInnen als auch MitarbeiterInnen müssen eng anliegende Masken tragen, Visiere aus Kunststoff genügen nicht mehr.
„Weniger Kundenfrequenz bedeutet weniger Umsatz. Dafür braucht auch der Handel eine rasche finanzielle Kompensation. “
Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der WKO

Obwohl der Handel im zweiten Lockdown geöffnet bleiben darf, stellt sich die Branche auf schwere Wochen ein. »Wenn wir eines aus dem ersten Lockdown im März gelernt haben, ist es, dass der Handel die Gastronomie braucht. Die Betretungsverbote in der Gastro führen daher unweigerlich auch zu Umsatzrückgängen im gesamten stationären Handel«, erklärt Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will, der »in den kommenden vier Wochen dramatische Umsatzeinbußen« erwartet. Auch die Laufkundschaft werde von den Geschäften ferngehalten, etwa durch die Umstellung auf Home-Office. »Für manche Branchen gleicht das einem Quasi-Lockdown. Der Trend wird dadurch befeuert, dass auch weniger nachgefragt wird, da keine Kultur- und Freizeitaktivitäten stattfinden können«, spricht Will vor allem die Probleme der modischen Branchen an.

Entschädigung gefordert

Vor diesem Hintergrund fordert der Handelsverband für betroffene Händler maximale Entschädigungen für die Lockdown-Zeit, etwa Fixkostenzuschuss, Katastrophenhilfe und Verlustausgleich. Auch liquiditätssichernde Maßnahmen seien von größter Bedeutung, so Will. Für alle geschlossenen Betriebe (also etwa Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistung) gibt es eine Entschädigung von 80 % des Vorjahresumsatzes – gedeckelt allerdings mit 800.000 € pro Unternehmen. Schon in Anspruch genommene Hilfen werden angerechnet. Für den Handel hat Finanzminister Gernot Blümel einen abermaligen Fixkostenzuschuss in Aussicht gestellt. In den entsprechenden Verhandlungen mit der EU ist man jedoch vorerst noch nicht recht weitergekommen. Man stehe hierzu täglich in Kontakt mit den entsprechenden EU-Stellen, so Blümel.
„Der neuerliche Lockdown wird tiefe Spuren im Handel hinterlassen. Für manche Branchen gleicht das einem Quasi-Lockdown. “
Rainer Will, Geschäftsführer Handelsverband

WKO-Handelsspartenobmann Rainer Trefelik appelliert ebenfalls an die Bundesregierung, Hilfen für den Handel nicht zu vergessen, auch wenn dieser nun offenhalten dürfe. Man wolle für die Kunden da sein, Umsätze generieren und auch im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung Arbeitsplätze und eine gewisse Normalität erhalten. »Aber so wichtig das Signal eines Offenhaltens auch ist, es wird nicht ,normal' sein. Es wird zu Umsatzeinbrüchen kommen, es wird die Konsumlaune fehlen genau so wie Kaufimpulse«, so Trefelik. »Wir fordern daher ebenfalls eine Ersatzrate für die Umsatzrückgänge während der Lockdown-Phase und die Gleichbehandlung mit geschlossenen Betrieben.«

Modifizierte Kurzarbeit

Außerdem fordert Trefelik, dass die modifizierte Kurzarbeit nicht nur für die Lockdown-Branchen gelten solle, sondern auch für den Handel. In Gastronomie und Hotellerie, die ab Dienstag ganz sperren müssen, können Mitarbeiter jetzt ganz zu Hause bleiben und trotzdem ins Kurzarbeitsmodell fallen.
»Ich rechne in den nächsten Wochen damit, dass auch im Handel weniger Mitarbeiter gebraucht werden«, so Trefelik am Sonntag in einer Aussendung. »Um die Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten, muss auch für die Handelsunternehmen die Möglichkeit bestehen, die Arbeitszeit unbürokratisch von derzeit 30 % auf ein geringeres Ausmaß zu reduzieren.« In Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Sozialpartner sind 10 % möglich; Die Möglichkeit für 0 % Kurzarbeit im November gibt es den am Sonntag vorgestellten Plänen zufolge aber nur in Gastronomie und Hotellerie.



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