Handelsverband: 2G-Kontrollen - die Fakten
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2G-Kontrollen - die Fakten

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Erst sechs Stunden vor Inkrafttreten lag die notwendige Verordnung vor. Der Handelsverband gibt eine Übersicht über die neuen Rechte und Pflichten des Handels.

Die Verordnung zu den 2G-Kontrollen im Nonfood-Handel wurde sechs Stunden vor dem Inkrafttreten veröffentlicht und es bleibt dabei: Eine Kontrolle ist ehestmöglich, aber spätestens beim Erwerb von Waren an der Kassa notwendig.
Die Regelung, ehestmöglich bei Betreten des Geschäftslokales den 2G-Nachweis der Kundinnen und Kunden zu kontrollieren, spätestens aber beim Erwerb von Waren, stelle sicher, dass der Handel auch in der Praxis die Chance auf eine korrekte Umsetzung habe. »Wenngleich der Handel sicher ist und dies durch den Lebensmitteleinzelhandel täglich bewiesen wird, nimmt der Handel die 2G-Kontrollen in Kauf und ernst«, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. »Denn die Alternative wäre ein weiterer Lockdown für den Non-Food Handel und damit eine weitere Welle an Geschäftsschließungen gewesen, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt.«

Ausnahmen

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung wie etwa der Lebensmittelhandel oder Drogerien sowie Click & Collect: Auch ungeimpfte Kundinnen und Kunden können ihre vorbestellten Waren in den Geschäften abholen. Ebenso ausgenommen von der 2G-Regel sind zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B-Handel) als auch Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test vorgewiesen werden und der Ausnahmegrund belegt werden (ärztliches Attest).

Green Check App

Die sogenannte »Green Check App« kann als Website oder App auf das Filialhandy geladen werden. Dort wird auf die Kamera zugegriffen, um den QR-Code zu scannen. Der Ausweis des Kunden bzw. der Kundin wird erbeten, um die Identität der jeweiligen Person sicherzustellen. Sollte eine Person den 2G-Nachweis nicht erbringen können, muss diese die Waren zurückgeben und das Geschäftslokal sofort verlassen. Ein Video erklärt die Funktionsweise der Green Check App.

Die Kontrolle des grünen Passes oder des gelben analogen Impfzertifikats stellt eine große Herausforderung für das Handelspersonal dar. Als kleine Unterstützung für diesen organisatorischen Aufwand stellt der Handelsverband allen Händlerinnen und Händlern kostenfreie Hinweisschilder zur Verfügung mit dem Aufruf, einen gültigen 2G-Nachweis parat zu halten und diesen spätestens bei der Kassa vorzuzeigen. Die Hinweisschilder gibt es hier kostenfrei zum Download.
Aktion Scharf

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien eine Intensivierung der Covid-Kontrollen durch die Polizei angekündigt. Die "Aktion Scharf" soll zugleich eine "Aktion Fairness" gegenüber dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sein, die sich an die Corona-Schutzmaßnahmen halten. Die "Aktion Scharf" richte sich an "wenige Unbelehrbare". Außerdem wird es eine enge Kooperation mit dem Handel und diesbezüglich Gespräche am Dienstag geben.

Für den "verstärkten Kontrolldruck" sollen Bereitschaftseinheiten sowie Polizistinnen und Polizisten in zivil sorgen. Für den Handel wird es Handlungsempfehlungen geben, "wie Kontrollen sicher umgesetzt werden können". Denn die Mitarbeiter dort seien entsprechend gefordert, sagte Karner, etwa beim Erkennen von Fälschungen von Nachweisen oder beim Umgang von "in machen Fällen renitenten Kunden".

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