Coronavirus-Pandemie: Halbes Comeback der Mas...
Coronavirus-Pandemie

Halbes Comeback der Maskenpflicht

In Supermärkten, Banken und Poststellen muss ab Freitag wieder Maske getragen werden. Wie schon üblich fehlen allerdings noch wichtige Details zur Regelung.

Wie seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie üblich werden wichtige Neuregelungen per Pressekonferenz von der Regierungsspitze angekündigt – noch vor Vorliegen der entsprechenden Richtlinien. So sind auch zum angekündigten Comeback der Maskenpflicht »an Orten, die man einfach aufsuchen muss, ob man möchte oder nicht« (Bundeskanzler Sebastian Kurz) noch viele Fragen offen. Denn welche Orte, damit gemeint ist, wurde bis Mittwoch 16 Uhr nicht genau kommuniziert. »Darunter fallen etwa Supermärkte, Banken und Postfilialen«, blieb Kurz bei der Pressekonferenz eher allgemein. Ob es sich bei den drei genannten Branchen um eine vollständige Aufzählung handelt, konnte vorerst nicht beantwortet werden. Ebenso wenig, was unter einem »Supermarkt« verstanden wird. Auch eine Lebensmittelabteilung in einem Kaufhaus? Gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann auch für das gesamte Kaufhaus? Was ist mit Bäckereifilialen? Schnellimbissen? Post-Partnern? Tankstellenshops? Vermutlich wird die entsprechende Richtlinie nicht vor Donnerstag veröffentlicht.
Update 23. Juli: Wie aus der in der Nacht veröffentlichten Verordnung hervorgeht, betrifft die Maskenpflicht alle Verkaufsstellen im Lebensmittelhandel, also auch etwa Bäckereien und Tankstellenshops. Und nicht nur Postfilialen, sondern auch Post-Partner sind betroffen.

Grund für die Wiedereinführung der Maskenpflicht ist der Anstieg der täglichen Covid-19-Infektionszahlen im dreistelligen Bereich. Hauptziel sei die Verhinderung einer »zweiten Welle«, sagte der Bundeskanzler am Dienstag. Es gehe auch um »einen symbolischen Effekt«, nämlich darum, das Risikobewusstsein in der Bevölkerung wieder anzuheben.

Reaktion der Wirtschaftskammer

Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, sieht die Wiedereinführung der Maske als vernünftig, wenngleich er einräumte, dass sich die Freude darüber in Grenzen halte. Die Beschäftigten müssten den Mund-Nasen-Schutz den ganzen Tag tragen, »da ist keiner glücklich«, sagte Trefelik, der gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang im öffentlichen Raum und im privaten Bereich einmahnte, etwa bei Freizeitaktivitäten. »Das kann es ja auch nicht sein, dass in Geschäften Schutzmaßnahmen eingehalten werden, manche aber in der Freizeit überaus nachlässig sind«, so Trefelik unter Verweis auf regelmäßige Menschenansammlungen am Wiener Donaukanal oder Techno-Partys mit bis zu 1.000 Teilnehmern in Innsbruck.

Stellungnahme des Handelsverbands

»Die Gesundheit der Bevölkerung geht vor und steht für den österreichischen Handel an erster Stelle. Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis«, sagte Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer ersten Stellungnahme. »Das Prinzip sollte stets lauten: lokal vor regional vor national.« Dadurch könnten Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft und gleichzeitig der wirtschaftliche Kollateralschaden so gering wie möglich gehalten werden. Seit in Oberösterreich die Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel wieder eingeführt wurde, seien Umsatz und Frequenz im Vergleich zu Anfang Juli um bis zu 25 % zurückgegangen, heißt es vom Handelsverband. Deshalb begrüße der Verband auch das geplante Ampelsystem, um künftig regional zielgerichtet vorgehen zu können.

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