In Supermärkten, Banken und Poststellen muss ab Freitag wieder Maske getragen werden. Wie schon üblich fehlen allerdings noch wichtige Details zur Regelung.
Wie seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie üblich werden wichtige Neuregelungen per Pressekonferenz von der Regierungsspitze angekündigt – noch vor Vorliegen der entsprechenden Richtlinien. So sind auch zum angekündigten Comeback der Maskenpflicht »an Orten, die man einfach aufsuchen muss, ob man möchte oder nicht« (Bundeskanzler Sebastian Kurz) noch viele Fragen offen. Denn welche Orte, damit gemeint ist, wurde bis Mittwoch 16 Uhr nicht genau kommuniziert. »Darunter fallen etwa Supermärkte, Banken und Postfilialen«, blieb Kurz bei der Pressekonferenz eher allgemein. Ob es sich bei den drei genannten Branchen um eine vollständige Aufzählung handelt, konnte vorerst nicht beantwortet werden. Ebenso wenig, was unter einem »Supermarkt« verstanden wird. Auch eine Lebensmittelabteilung in einem Kaufhaus? Gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann auch für das gesamte Kaufhaus? Was ist mit Bäckereifilialen? Schnellimbissen? Post-Partnern? Tankstellenshops? Vermutlich wird die entsprechende Richtlinie nicht vor Donnerstag veröffentlicht.
Update 23. Juli: Wie aus der in der Nacht veröffentlichten Verordnung hervorgeht, betrifft die Maskenpflicht alle Verkaufsstellen im Lebensmittelhandel, also auch etwa Bäckereien und Tankstellenshops. Und nicht nur Postfilialen, sondern auch Post-Partner sind betroffen.
Grund für die Wiedereinführung der Maskenpflicht ist der Anstieg der täglichen Covid-19-Infektionszahlen im dreistelligen Bereich. Hauptziel sei die Verhinderung einer »zweiten Welle«, sagte der Bundeskanzler am Dienstag. Es gehe auch um »einen symbolischen Effekt«, nämlich darum, das Risikobewusstsein in der Bevölkerung wieder anzuheben.