Als zweites deutsches Bundesland: Bayern setz...
Als zweites deutsches Bundesland

Bayern setzt 2G-Regel im Einzelhandel aus

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In diesem Geschäft in München darf bereits wieder jeder einkaufen - egal ob geimpft oder nicht.
In diesem Geschäft in München darf bereits wieder jeder einkaufen - egal ob geimpft oder nicht.

In Österreich leidet der Modehandel stark unter der 2G-Regel. In Bayern wurden die Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte am Mittwoch gerichtlich gekippt. Wegweisend für Österreich?

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem am Mittwoch veröffentlichten, unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes nicht gerecht werde. Die Politik will dem Urteil folgen und setzt die Regelung, wonach in vielen Handelsbranchen nur Geimpfte und Genesene einkaufen dürfen, aus.

Bereits Ende Dezember hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für den Modehandel gekippt und diesen als täglichen Bedarf eingestuft. Die Bedeutung von Bekleidung die Allgemeinheit könne für nicht hinter der von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktreten, ein Bedarf an Kleidung könne täglich eintreten.

In Niedersachsen war die 2G-Regel im Einzelhandel bereits vor Weihnachten vom Oberverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt worden. Die Maßnahme sei zur Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig, zu wenig zielgenau und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das dortige Gericht.

Ende der 2G-Pflicht auch für Österreich gefordert

Der österreichische Handelsverband will diese Entscheidung auch für Österreich als wegweisend sehen. »Wir wollen keine Spaltung der Gesellschaft, sondern einen Handel, der für alle Kundinnen und Kunden da sein darf«, appelliert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will an die Politik. »Der Handel ist ein Safespot, kein Hotspot. Der Lebensmittelhandel beweist täglich, dass sicheres Shopping für alle Menschen in unserem Land aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauern, des losen Kundenkontaktes, der FFP2-Maskenpflicht und der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen garantiert ist. Unzählige wissenschaftliche Studien belegen dies. Daher fordern wir analog zu Bayern auch in Österreich eine ehestmögliche Beendigung der 2G-Regelung in den Geschäften.«

Bayern: FFP2-Masken bieten Schutz

Doch zurück nach Bayern: Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, stellte das Gericht fest. Die in Bayern erlassene Regelung erfülle die nötigen bundesgesetzlichen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich. »Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung«, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Entscheidung mit. »Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz«, betonte Herrmann.

Problem der Sortimentsabgrenzung

Gescheitert war die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an der Problematik der auch in Österreich hinlänglich bekannten und umstrittenen Thematik der Sortimentsabgrenzung. Grundsätzlich wurde in der jüngsten Verordnung nur Genesenen und Geimpften der Zugang zum Einzelhandel gewährt. Ausgenommen waren Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wurde durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, sie umfasste u. a. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Baumärkte, Gartenmärkte und den Verkauf von Weihnachtsbäumen – jedoch nur beispielhaft. Nach Auffassung der VGH-Richter war diese Abgrenzung nicht hinreichend klar formuliert. Insbesondere mit Blick auf Geschäfte mit Mischsortimenten ließ sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen waren und welche nicht. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Reaktion des deutschen Handelsverbands

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland HDE, Stefan Genth, sagte: »Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden.« Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. »Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen.«



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